Anerkennung als Bildungsträger
Verbessern Sie die Chancen bei der Teilnehmergewinnung
Die Förderung von Bildungsgängen durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt als Regelweiterbildung nur noch bei Bildungsträgern, die die Vorschriften des Sozialgesetzbuches III einhalten und entsprechend überprüft wurden.
Voraussetzung für die Anerkennung als Bildungsträger ist ein gültiges QM-System und die Anerkennung nach den §§ 84-86 SGB III und der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZWV).
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Anerkennung von Bildungsgängen.
Unsere Leistungen:
* Erarbeitung des Anforderungskataloges als zertifizierter Bildungsträger
* Definition der Bildungsgänge, Lehrgänge und Seminare
* Erarbeitung von Soffplänen und Lernzielkatalogen, evt. nach gesetzlichen Vorgaben
* Erarbeitung von Referenteneinsatzplänen und Stundenplänen
* Erarbeitung eine zuschussoptimierten Kalkulation und Kostenrechnung
Die Zertifizierung als Bildungsträger und die Anerkennung jeder Bildungsmaßnahmen ist Voraussetzung.
Erst dann kann ein Teilnehmer die Weiterbildung per "Bildungsgutschein" bezuschusst, sowie Fahrgeld, Arbeitskleidung und Unterhaltsgeld bekommen.