Seminare und Termine

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Stand: 15.04.2013

Weiterbildung und Fristen für Kraftfahrer im Gütertransport

Für langjährige und erfahrene berufliche Kraftfahrer im gewerblichen Transportwesen sind seit dem 10.09.2009 gesetzlich zu einer zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Seit diesem Zeitpunkt läuft die Übergangsfrist, in der alle beruflichen Kraftfahrer im Gütertransport zur Weiterbildung müssen.

Neueinsteiger, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben, mussten bereits eine Zusatzausbildung und eine Prüfung vor einer IHK ablegen. Für sie gilt, dass die komplette Weiterbildung erstmals nach 5 Jahren nach dem Erwerb dieser Grundqualifikation nachweisen. Die Auffrischung der Qualifikation muss mindestens 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren umfassen und ist bei einer anerkannten Bildungsveranstalter zu absolvieren.

Alle gewerblich tätigen LKW- Fahrer ohne Grundqualifikation müssen spätestens bis 10. September 2014 ihre erste Weiterbildung komplett absolviert haben.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren. Bei einem Ablaufdatum des Führerscheins bis zum 10. September 2016 kann die Weiterbildung über den 10. Septmber 2014 hinaus bis spätestens bis zum 10. September 2016 verschoben werden. Wichtig ist hierbei jedoch die Gültigkeitsdauer des Führerscheins.

Hier die direkten Informationen zu den einzelnen Modulen: